Der Begleiter muss folgende 2 Bedingungen erfüllen:
Im Besitz eines Führerscheins der Klasse B seit mindestens 6 Jahren sein
Anhand eines Auszugs aus dem Straffreister nachweisen, dass er nicht für ein Vergehen gegen die Strassenverkehrsordnung verurteilt worden ist und auch nicht, im Lauf der vergangenen 5 Jahre, mit einem behördlichen oder gerichtlichen Fahrverbot belangt worden ist.
Der Fahrbegleiter muss kein Familienmitglied sein.
Ausser den Eltern und Verwandten des 1. und 2. Grades darf niemand für mehr als einen Bewerber gleichzeitig sein.
Voraussetzungen, um zur Fahrbegleitung zugelassen zu werden
Der Kandidat muss den theoretischen Teil der Führerscheinprüfung bestanden haben.
Der Kandidat muss mindestens 12 Fahrstunden in der Fahrschule absolviert haben.
Der Begleiter muss an mindestens 2 dieser Fahrstunden teilgenommen haben. Diese Bedingung entfällt, wenn der Begleiter innerhalb der letzten 3 Jahre bereits eine Fahrbegleitung gemacht hat.
Der Fahrschülerausweis (Zertifikat d'apprentissage) muss für das Fahren mit Begleitung gültig sein.
Voraussetzungen, die das Fahrzeug beim Fahren mit Begleitung zu erfüllen hat:
Das Fahrzeug sollte innen über zwei Rückspiegel verfügen.
Das Fahrzeug muss hinten durch das Zeichengekennzeichnet sein
Regeln, die bei der Fahrbegleitung einzuhalten sind:
Juristisch gesehen, gilt der Begleiter als alleiniger Fahrer. Er muss vorne im Fahrzeug Platz nehmen.
Die Fahrbegleitung ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr verboten.
Die Fahrbegleitung ausserhalb der Landesgrenzen ist verboten.
Der Begleiter muss jederzeit seinen Berechtigungsausweis (carte de légitimation) vorweisen können.
Der Kandidat muss seinen Fahrschülerausweis und seinen Personalausweis vorweisen können.
Der Begleiter muss einen schriftlichen Bericht über die Fortschritte des Kandidaten verfassen.
Vorbereitung auf die praktische Prüfung:
Vor der Prüfung muss der Kandidat mindestens 4 weiter Fahrstunden in der Fahrschule Absolvieren.
Fällt der Kandidat bei der praktischen Prüfung durch, muss er mindestens 5 weiter Fahrstunden nehmen, bevor er die Fahrbegleitung fortsetzen darf.Bevor einer weiteren Prüfung muss er mindestens noch 3 zusätzliche Fahrstunden nehmen.
Bei einem Verstoß gegen den "Code de la Route" wird die Erlaubnis der Fahrbegleitung aufgehoben.